Jugendordnung

Präambel

Die Jugendordnung des Schützenverein Hamwarde und Umgebung von 1952 e.V. dient der Förderung der sportlichen Betätigung, der Gemeinschaft und der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen im Verein. Sie soll ein sicheres und respektvolles Umfeld schaffen, in dem die Jugendlichen ihre Fähigkeiten im Schießsport entwickeln können.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Jugendordnung gilt für alle Jugendlichen, die Mitglied im Schützenverein Hamwarde und Umgebung von 1952 e.V. sind und an den Aktivitäten des Vereins teilnehmen (im folgenden Mitglied genannt).

§ 2 Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft in der Jugendgruppe steht allen Jugendlichen bis zum dem Jahr offen, in dem sie 20 Jahre alt werden.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Jugendaktivitäten und -veranstaltungen teilzunehmen.
2. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Regeln des Schießsports sowie die Anweisungen der Trainer und Betreuer zu respektieren.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich gegenseitig mit Respekt und Fairness zu behandeln.

§ 4 Jugendversammlung

1. Einmal jährlich findet eine Jugendversammlung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen werden.
2. Die Jugendversammlung dient der Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres, der Planung zukünftiger Veranstaltungen und der Wahl von Jugendvertretern.
3. Die Einladung zur Jugendversammlung erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus.

§ 5 Wahlen

1. In der Jugendversammlung werden der Jugendleiter/in und sein Vertreter/in gewählt.
2. Außerdem werden ein Jugendsprecher/in und ein Vertreter/in gewählt.
3. Die Wahlen erfolgen durch Handzeichen oder, wenn gewünscht, geheim.
4. Die Amtszeit der gewählten Personen beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

§ 6 Aufgaben der gewählten Personen

1. Der Jugendleiter ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Jugendaktivitäten und -trainings.
2. Die Vertretung der Jugendleitung unterstützt den Jugendleiter/in und vertritt ihn/sie bei Abwesenheit.
3. Der Jugendsprecher ist das Sprachrohr der Jugendlichen und bringt deren Anliegen und Vorschläge in die Vereinsarbeit ein.
4. Die Vertretung des Jugendsprechers/in unterstützt diesen in seinen Aufgaben.

§ 7 Trainingszeiten

Die Trainingszeiten werden regelmäßig festgelegt und den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.

§ 8 SicherheitMitglied im Deutschen Schützenbund e.V., Schützenverband Hamburg und Umgegend e.V.

1. Die Sicherheit hat oberste Priorität. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen des Schießsports zu beachten.
2. Bei Verstößen gegen die Sicherheitsregeln kann ein Mitglied vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an den Aktivitäten ausgeschlossen werden.

§ 9 Veranstaltungen

1. Die Jugendgruppe organisiert regelmäßig Veranstaltungen, wie z.B. Wettkämpfe, Ausflüge und Schulungen.
2. Die Teilnahme an Wettbewerben wird gefördert, und die Jugendlichen werden entsprechend vorbereitet.

§ 10 Schlussbestimmungen

Diese Jugendordnung tritt am 15.08.2025 in Kraft und kann bei Bedarf durch den Beirat geändert werden.
Vorschläge zur Änderung können von den Mitgliedern gestellt werden.

Die Jugendordnung für den SchV wurde vom Beirat in seiner Sitzung am 15.08.2025 beschlossen.

Hamwarde, den 15.08.2025