Ehrungsordnung

§ 1 Grundsätze

(1) Der Schützenverein Hamwarde (SchV) kann Mitglieder, die sich in besonderem und vorbildlichen Maße durch langjährige Ausübung eines Amtes im Verein oder die Verwirklichung der Ziele des SchV in hervorragender Weise eingesetzt haben, nach den Bestimmungen dieser Ehrungsordnung durch Überreichung eines Ehrungsabzeichens ehren. Ebenso können auch Sportlerinnen und Sportler, die höchste Leistungen erbracht haben, geehrt werden. Den Geehrten soll mit dem mit der Ehrung verbundenen Ehrungsabzeichen als äußeres Zeichen für ihren Einsatz um den SchV Dank und Anerkennung ausgedrückt werden.

(2) Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

(3) Die verschiedenen Stufen der Ehrungen sollen den Grad der Anerkennung ausdrücken. Die Entscheidung soll unter Abwägung von Art und Umfang sowie Auswirkungen der Tätigkeit oder des Amtes im bzw. für den Verein sowie von Lebensalter, Länge der ununterbrochenen Vereinszugehörigkeit oder anderen maßgeblichen Kriterien erfolgen.

(4) Der Zeitraum zwischen einer Ehrung und der nachfolgenden Ehrung sollte grundsätzlich drei Jahre betragen. Beim Vorliegen besonderer Gründe kann die Frist verkürzt werden, jedoch nicht unter einen Zeitraum von einem Jahr.

§ 2 Ehrungsausschuss

(1) Über den Antrag für eine Ehrung entscheidet der Beirat.

(2) Der Beirat kann Anträge ablehnen, sie wegen nicht ausreichender Begründung zur Neueinreichung zurückgeben oder auch aus anderen Gründen zurückstellen. Bei der Zurückstellung bedarf es keiner Antragswiederholung. Für die Ergänzung einer Begründung kann er eine Frist setzen, bei deren Nichteinhaltung der Antrag als zurückgenommen gilt.

(3) Die Ehrung soll grundsätzlich in einem würdigen Rahmen erfolgen. Sie kann zum Beispiel bei der Mitgliederversammlung des Vereins oder bei anderen feierlichen Veranstaltungen des Vereins erfolgen. In besonderem Einzelfall kann auch ein anderer geeigneter Rahmen gewählt werden.

(4) Die Entscheidungen über Ehrungen sind in geordneter Weise zu erfassen und in den Unterlagen des Vereins aufzubewahren.

§ 3 Ehrungsabzeichen des Vereins

(1) Der SchV kann für die Ehrung seiner Mitglieder Ehrungsabzeichen herausgeben. Die Art und die Gestaltung dieser Ehrungsabzeichen werden vom Beirat festgelegt.

(2) Zu dem Ehrungsabzeichen wird im Regelfall eine Urkunde ausgestellt.

§ 4 Arten der Ehrung

Die Vereinsnadel in Bronze kann käuflich erworben werden und unterliegt damit nicht der Ehrungsordnung.

Für die Ehrung seiner Mitglieder kann der SchV neben den Ehrungsabzeichen nach § 3.1 auch die vom Schützenverbandes Hamburg (SVH) und die vom Deutschen Schützenbund (DSB) für die Ehrung herausgegebenen Ehrungsabzeichen verwenden. Die in der Ehrungsordnung des SVH und des DSB vorgegebenen Voraussetzungen für die Ehrung sind zu beachten.

1. Vereinsnadel in Silber für 10-jährige Mitgliedschaft
2. Vereinsnadel in Gold für 20-jährige Mitgliedschaft
3. Ehrennadel des Vereins in Bronze mit Kranz
4.Ehrennadel des Vereins in Silber mit Kranz
5. Ehrennadel des Vereins in Gold mit Kranz
6. Ehrennadel DSB in Silber für langjährige Mitgliedschaft (25 Jahre)
Der Verein stellt schriftlich Antrag über den Landesverband, Kostenübernahme erfolgt durch den Verein.
7. Ehrennadel DSB in Gold für langjährige Mitgliedschaft (40, 50, 60, 70, 75, 80, 85 Jahre)
Der Verein stellt schriftlich Antrag über den Landesverband, Kostenübernahme erfolgt durch den Verein.

Für die Ehrung der langjährigen Mitgliedschaft ist die Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Verein und nicht die im DSB maßgebend.

Die Vereinsnadeln und die Vereinsehrennadeln gibt es auch als Ausführung in Brosche für Damen.
Die Broschenform ist eine auslaufende Form, deren Bestände aber noch aufgebraucht werden.

§ 6 Antragstellung

Eine Ehrung kann von jedem Beiratsmitglied beantragt werden.

§ 7 Verleihungsmaßstäbe

Die Ehrennadeln können an Sportschützen mit folgenden erbrachten Leistungen verliehen werden:

Ehrennadel in Bronze:

• 3x Landesmeister (Einzel- oder Mannschaftstitel)
• 2x Teilnehmer an der Deutschen Meisterschaft

Ehrennadel in Silber:

• 6x Landesmeister (Einzel- oder Mannschaftstitel)
• 4x Teilnehmer an der Deutschen Meisterschaft
• Mitglied der Nationalmannschaft

Ehrennadel in Gold:

• 1x Podiumsplatzierung bei Deutscher Meisterschaft (Einzel oder Mannschaft)
• Teilnehme an der Europa- oder Weltmeisterschaften

Die Ehrennadeln können an Funktionäre und Ehrenamtsmitglieder mit folgenden erbrachten Leistungen verliehen werden:

Ehrennadel in Bronze:

• nach 8 Jahren in Ausübung einer Funktion in Beirat oder Ehrenrat des SchV
• nach 6 Jahren in Ausübung einer Funktion als stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer oder Jugendleiter im SchV
• nach 4 Jahren als 1.Vorsitzender
• Des Weiteren kann nur diese Nadel auch an Mitglieder verliehen werden, die sich mit besonderen Bemühungen und Verdiensten für den SchV verdient gemacht haben.
• Des Weiteren kann nur diese Nadel auch an Personen des öffentlichen Lebens verliehen werden, die sich besondere Verdienste um den SchV erworben haben.

Ehrennadel in Silber:

Kann an Beiratsmitglieder verliehen werden, die sich nach Verleihung der Ehrennadel in Bronze in mehr als dreijähriger Mitarbeit weitere Verdienste erworben haben.

Ehrennadel in Gold:

setzt den Besitz der bronzenen und silbernen Ehrennadel voraus und kann frühestens vier Jahre nach Erhalt der silbernen Ehrennadel an Vorstandsmitglieder gemäß BGB §26 verliehen werden.

§ 8 Aberkennung einer Ehrung

(1) Eine allgemeine Ehrung kann auf Antrag des Vorstandes aberkannt werden, wenn der Geehrte durch sein Verhalten das Ansehen des SchV in ganz erheblichem Maße geschädigt hat. Dem Betroffenen ist vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, sich zu dem Antrag zu äußern.

(2) Gegen die Aberkennung kann der Betroffene innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Vorstand schriftlich Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Beirat.

Die Ehrungsordnung für den SchV wurde vom Beirat in seiner Sitzung am 9.02.2024 beschlossen.

Hamwarde, den 9.02.2024