1. Dem Vorstand gehören folgende Amtsträger an: Der 1. Vorsitzende, drei gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende, der 1. und 2. Schatzmeister, der 1. und 2. Sportleiter, der 1. und 2. Schriftführer, der 1. und 2. Jugendleiter, die Frauenwartin.
Die Jugendleiter werden von der Jugendversammlung gewählt und müssen von der Hauptversammlung bestätigt werden.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und die Stellvertreter. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis des Vereins dürfen die stellvertretenden Vorsitzenden ihre Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden ausüben.
3. Die Leiter der Ausschüsse und Sparten werden von diesen gewählt.
4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er tritt zusammen, wenn es das Vereininteresse erfordert. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtig, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
5. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
a. die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anträgen
b. Aufnahme, Ausschluss und Maßregelung von Mitgliedern.
6. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben das Recht, an allen Sitzungen der Ausschüsse und Abteilungen stimmberechtigt teilzunehmen.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung