Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
a. der Vorstand beschließt oder
b. ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt hat.
3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Sie geschieht in Form einer schriftlichen Einladung oder einer E-Mail mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Durch Aushang soll noch besonders auf die Mitgliederversammlung hingewiesen werden.
4. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen.
Diese Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:
a. Bericht des Vorstandes
b. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
c. Entlastung des Vorstandes
d. Wahlen (soweit diese erforderlich sind)
e. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiter den Ausschlag. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
7. Anträge können gestellt werden:
a. von den Mitgliedern
b. vom Vorstand
c. von den Ausschüssen
d. von den Abteilungen
8. Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich bei dem Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit bejaht wird. Das kann dadurch geschehen, dass die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, dass der Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufgenommen wird.
9. Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Geheime Abstimmung erfolgt dann, wenn mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied dies fordert.

 

Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung