1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr.
2. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung, den Abteilungsversammlungen und der Jugendversammlung jederzeit als Gäste teilnehmen.
3. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
4. Gewählt werden können alle volljährigen und vollgeschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.
Jedes Amt im Verein ist für Frauen und Männer zugänglich.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung