Der jährlich Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung im Voraus festgelegt. Beiträge sind eine Bringschuld. Das Mitglied hat sich dem üblichen Verfahren des Bankeinzuges zu unterwerfen.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung