Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen die Anordnungen des Vorstandes und der Abteilungsleiter verstoßen, können nach vorherigen Anhörungen folgende Maßnahmen verhängt werden:
a. Verweis
b. zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb, sowie den Veranstaltungen des Vereins
Der Bescheid über die Maßregelung ist per Einschreibebrief zuzustellen.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung