1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist formlos schriftlich an den Vorstand zu richten.
2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zulässig.
3. Ein Mitglied kann, nachdem Gelegenheit zur Stellungsnahme gegeben wurde, vom Vorstand aus dem verein ausgeschlossen werden:
a. wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Pflichten
b. wegen Zahlungsrückstand mit Beiträgen von mehr als einem Jahresbeitrag trotz Mahnung
c. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens
d. wegen unehrenhafter Handlungen
Der Bescheid über den Ausschluss ist per Einschreibebrief zuzustellen.

 

Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung