1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich in geordneten Verhältnissen befindet und über einen guten Leumund verfügt.
2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme bzw. Ablehnung durch den Vorstand erfolgt ohne Nennung von Gründen.
3. Auf Vorschlag des Vorstandes können Einzelpersonen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, durch Beschluss der Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheit zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrenmitglieder oder Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung