Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, der Vorstandssitzungen, der Ausschüsse sowie der Jugend- und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, dass vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist. Ein Exemplar des Protokolls ist jeweils beim Schriftführer zu hinterlegen.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung