1. Für die im Verein bestehenden Sportdisziplinen bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluss des Vorstandes gegründet.
2. Die Abteilungen wählen aus ihrer Mitte die Abteilungsleiter. Die Einladung zur Wahl erfolgt schriftlich 14 Tage vorher über den Vorstand. Die Abteilungsleiter sind gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung