1. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgabengebiete des Vereins Ausschüsse bilden und deren Mitglieder berufen.
2. Die Sitzungen der Ausschüsse erfolgen nach Bedarf. Sie werden durch den zuständigen Leiter einberufen.
Hamwarde, den 4. März 2011
Die Mitgliederversammlung